Unsere Leistungsbereiche
im Überblick

Planung / Konstruktion

Sie benötigen Unterstützung bei der Planung und Konstruktion einer neuen Aufzugsanlage? Sie wollen eine bestehende Aufzugsanlage modernisieren oder Umbauen? Mit einer langjährigen Branchenerfahrung und einem fundierten und kompetenten Fachwissen stehen wir Ihnen gern zur Seite, von der Grundlagenermittlung bis zur Bauüberwachung und Abnahme.

Aufzugswärterdienst

Wenn Sie eine fachkundige und regelmäßige Kontrolle Ihrer Aufzugsanlage suchen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Nach der in der Betriebssicherheitsverordnung und den technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS 3121) vorgeschriebenen Punkten, muss eine Aufzugsanlage in regelmäßigen Abständen kontrolliert werden.

Unsere Techniker/in führen diese Prüfungen in regelmäßigen Abständen durch. Sie erhalten einen digitalen Prüfbericht mit den Prüfpunkten und bei festgestellten Mängeln unterrichten wir automatisch das Wartungsunternehmen mit der Bitte um Mängelbeseitigung. Das alles unter der Prämisse, dass Sie als Betreiber, Ihrer   Betriebssicherungspflicht nachgekommen sind.

Lift- und Störungsmanagement

Mit der technischen und organisatorischen Überwachung Ihrer Aufzugsanlagen im Lift- und Störungsmanagement, verbinden wir nicht nur den regelmäßigen Aufzugswärterdienst, es beinhaltet auch die Überwachung und Koordinierung der Termine zur zweijährlichen Hauptuntersuchung.

Die Kontrolle der Wartungsarbeiten nach der DIN 13015 gehört ebenso zum Leistungsumfang, wie auch die Störungsannahme und die Koordinierung und Überwachung der notwendigen Mängelbeseitigung.

Durch die regelmäßige Begehung der Anlagen werden notwendige Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig erkannt und damit größere Ausfallzeiten und Reparaturen vermieden.

Gefährdungsbeurteilungen

Die europäische Aufzugsnorm DIN EN 81 20/50 verpflichtet den Betreiber einer Aufzugsanlage, nach wesentlichen technischen oder gesetzlichen Änderungen, eine Gefährdungsbeurteilung seiner Anlage durchführen zu lassen.

Hierbei wird geprüft, ob sicherheitsrelevante Gefährdungen für das Wartungspersonal oder den Benutzer vorliegen und die Anlage sicherheitstechnisch unbedenklich weiter betrieben werden kann.

So empfiehlt sich zum Beispiel bei dem Kauf oder dem Verkauf von Immobilien die Erstellung einer Analyse mittels einer Gefährdungsbeurteilung. Wer kauft schon gern „die Katze im Sack“? Mit unserem Erfahrungsschatz von weit über 1.200 durchgeführten Gefährdungsbeurteilungen, stehen wir auch Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite, sprechen Sie uns doch einfach an.

DGUV-Messungen an elektrischen Anlagen

Nach Inbetriebnahme einer Aufzugsanlage ist alle vier Jahre eine DGUV-Messung an ortsgebundenen Anlagen in der Betriebssicherheitsverordnung und der DIN VDE 0105-100 vorgeschrieben. Das entsprechende Protokoll muss im Maschinenraum hinterlegt werden und das Siegel wird gut sichtbar an den Steuerschrank geklebt.

Und wann wurde Ihre Aufzugsanlage das letzte Mal nach den Richtlinien überprüft? Wir helfen gern!

Lassen Sie sich ein unverbindliches Angebot geben!